SEPA-Lastschrift im Fitnessstudio

Durch die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums SEPA (Single Euro Payments Area) wurde das bisherige Lastschriftverfahren durch die SEPA-Lastschrift abgelöst. Eine Nutzung des bisherigen Lastschriftverfahrens ist nur noch für Privatpersonen möglich.

Die agilea Mitgliederverwaltung unterstützt SEPA schon seit Beginn des Jahres 2014 vollständig, sodass unsere Kunden bis zum 01.08.2014 das klassische Verfahren parallel nutzen konnten.

Für unsere Kunden und Interessenten haben wir auf dieser Seite noch einmal alle relevanten Informationen zur SEPA-Umstellung zusammengefasst, außerdem finden Sie hilfreiche Checklisten und Mustertexte als Vorlage.

Das ändert sich beim Lastschrifteinzug

IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl.

Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Hier werden Gläubiger-ID und Mandatsreferenz benötigt. Die Gläubiger-ID muss jedes Studio bei der Bundesbank beantragen, die Mandatsreferenz wird dem Kundenvertrag zugeordnet und dem Mitglied mitgeteilt.

Bei der Lastschrift muss ein festgelegtes Fälligkeitsdatum angegeben werden, das DUE-Datum.

Erst- und Folgelastschriften müssen mit unterschiedlichen Vorlagefristen eingereicht werden.

Eine Vorab-Informationspflicht muss eingehalten werden. Das heißt, das Mitglied muss frühzeitig über die Abbuchung informiert werden.

Bei Nutzung der agilea Mitgliederverwaltung geschieht dies automatisch durch das Kommunikationsmodul.

Beachten Sie auch: Es gelten neue (längere) Widerspruchsfristen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten und umfangreichere Erläuterungen finden Sie in den SEPA-Downloads

Musterschreiben zur SEPA-Information

Im Rahmen der SEPA-Umstellung müssen Sie Ihre Lastschriftkunden über die Umstellung informieren. Hier finden Sie einen Mustertext inkl. Platzhalter für die benötigte Information

Checkliste zur SEPA-Umstellung

Unsere Checkliste enthält eine Auflistung aller wichtigen Schritte, die Fitnessstudios bei der Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren beachten müssen