Der Kündigungsbutton

Was es mit dem Kündigungsbutton auf sich hat

Bereits zum 01.10.2021 wurden für sämtliche Dienstleistungen Änderungen festgelegt. Dabei geht es um Verträge, die online angeboten werden. Eine dieser Neuerungen ist die Pflicht zur Bereitstellung eines Kündigungsbuttons. Diese Bestimmung tritt gem. Art. 4 Abs. 2 aber erst zum 01.07.2022 in Kraft. Das ist deshalb so festgelegt, damit Unternehmen ausreichend Zeit haben, diese Vorgabe adäquat umzusetzen. Betroffen von dieser Regelung sind zum einen Branchen, bei denen durch den Vertragsabschluss ein dauerhaftes Schuldverhältnis entsteht. Ferner gilt, dass der Kündigungsbutton überall dort gut sichtbar auf der Webseite oder in der mobilen App integriert sein muss, wo auch Vertragsabschlüsse online realisiert werden. Zu den betroffenen Branchen gehören Energieversorger, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter genauso wie Fitnessstudios. 

Warum es nicht mehr ohne Kündigungsbutton geht

Grund für die Bestimmung zur Bereitstellung des Kündigungsbuttons ist der Wunsch nach fairen Verträgen für Verbraucher. Diese sollen bei der Vertragswahl von der größtmöglichen Freiheit profitieren. Da Informationen zur Kündigung in der Vergangenheit bei vielen Anbietern meist schwer zugänglich waren, wurden Kündigungsfristen häufig versäumt.   

Welche Ziele durch das Gesetz zur Integration des Buttons verfolgt werden, siehst Du hier: 

  • Kündigungen werden transparenter gestaltet. 
  • Der Kündigungsprozess wird einheitlich geregelt. 
  • Die Auflösung von online geschlossenen Verträgen ist ab jetzt für Verbraucher einfacher. 

Zur Durchsetzung dieser Ziele müssen Anbieter von Webverträgen sich an einige gesetzliche Vorgaben halten. Das fängt bereits bei der Platzierung des Kündigungsbuttons an. 

Wo sich der Kündigungsbutton befinden muss

Da die übergeordnete Absicht darin besteht, Kündigungen einfacher zu gestalten, muss der Kündigungsbutton für Endverbraucher gut erreichbar sein. Aus diesem Grund sind Dienstleister und Anbieter von Webverträgen dazu verpflichtet, den Button gut sichtbar und kostenfrei auf der Webseite oder in der App zu platzieren. Auch die Kennzeichnung des Buttons unterliegt strengen Regelungen. Denn aus dem in der Schaltfläche angegebenen Text muss ganz deutlich hervorgehen, dass an dieser Stelle die Kündigung vollzogen wird. Zur Kennzeichnung eignen sich deshalb Begriffe wie Hier kündigen oder Vertrag beenden. Zudem muss der Text gut lesbar sein, weshalb sich die Verwendung einer entsprechenden Schriftgröße sowie einer allgemein bekannten Schriftart empfiehlt. Die Schriftfarbe sollte sich ebenfalls vom Hintergrund des Buttons deutlich abheben, um die Erkennbarkeit zu garantieren. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kündigungsbutton übersehen oder zumindest missverstanden wird. Aber auch die Inhalte der Schaltfläche sind an gesetzliche Regelungen gebunden. 

Welche Inhalte für den Kündigungsbutton erforderlich sind

Ein Kündigungsbutton muss laut Gesetzgeber nicht nur gut lesbar sein. Seine ständige Verfügbarkeit, unmittelbare Erreichbarkeit sowie seine leichte Zugänglichkeit sind ebenfalls obligatorisch. Gleiches gilt für die direkte Verlinkung auf die Bestätigungsseite. Diese ist für die zweistufige Authentifizierung unverzichtbar. 

Hier erklären wir, welche Angaben auf der Bestätigungsseite notwendig sind: 

  • Art des Vertrags (besonders bei mehreren bestehenden Verträgen) 
  • Kündigungsgrund 
  • Identität des Nutzers / Mitglieds 
  • Art der Kündigung (ordentlich / außerordentlich)  
  • Zeitpunkt der Kündigung  

Ein Kontaktfeld für den Versand der Kündigungsbestätigung ist zusätzlich notwendig. Des Weiteren muss der Verbraucher die Option haben, die Kündigung zu Dokumentationszwecken zu speichern. Eine im Anschluss verfügbare Bestätigung seiner Kündigung lädt ein Kunde beispielsweise als PFD herunter oder erhält diese per E-Mail. 

Was in Bezug auf die Kündigungsbestätigung wichtig ist

Eine Kündigungsbestätigung muss zum einen mit gewissen Inhalten versehen sein. Darüber hinaus sind an ihren Versand und ihre Form bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Denn nur, wenn sie diese komplett erfüllt, ist sie auch gültig.  

Welche Voraussetzungen für den korrekten Versand der Kündigungsbestätigung nach dem Klick auf den Kündigungsbutton gelten, haben wir im Folgenden aufgelistet. 

Ihre Sendung erfolgt:  

  • Umgehend und im Anschluss an die Kündigung 
  • In Textform  
  • An die in dem Formular angegebene Adresse  

Die Inhalte der Kündigungsbestätigung sind: 

  • Vertragsnummer des gekündigten Vertrags 
  • Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Unternehmer 
  • Vertragsende 

Dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist besonders für den Anbieter eines Webvertrags wichtig. Schließlich ist die Erfüllung aller genannter Vorgaben gesetzlich festgelegt und bei Nichteinhaltung drohen gravierende Nachteile.

Konsequenzen bei Nichtumsetzung des Kündigungsbuttons

Fitnessstudiobetreiber sollten unbedingt darauf achten, die Frist zur Bereitstellung des Kündigungsbuttons einzuhalten. Ist auf der Webseite oder in der mobilen App bis zum Stichtag kein Kündigungsbutton sichtbar integriert, ergibt sich ein gravierender Nachteil. Betroffene Verbraucher haben das Recht, ihre Verträge in diesem Fall gem. § 312k Abs. 6 BGB n.F. jederzeit ordentlich zu kündigen. Auch die Einhaltung der Kündigungsfrist entfällt, wenn der Button nicht bereitsteht. Rechtliche Konsequenzen für Vertragsanbieter ergeben sich jedoch nicht, falls eine durch Wartungsarbeiten bedingte kurzzeitige technische Nichterreichbarkeit vorliegt.

Welche Kündigungsformalitäten für Altverträge gelten

Selbstverständlich fragen sich Nutzer und Anbieter von Webverträgen, welche Regelungen für vor dem 01.07.2022 geschlossene Verträge gelten. Auch diese Verträge lassen sich mit der neu festgelegten Kündigungsfrist und via Kündigungsbutton beenden. Somit vereinfacht sich der Kündigungsprozess für die entsprechenden Kunden und Abonnenten. Für Anbieter von Dienstleistungen hingegen besteht jedoch die Gefahr einer wahren Kündigungsflut.  

Der Kündigungsbutton für das Fitnessstudio

Was bedeutet die neue Regelung zum Kündigungsbutton nun für Betreiber von Fitnessstudios und Sportstätten? Zuerst einmal entsteht durch den Vertragsabschluss mit einem Fitnessclub für neue Mitglieder ein dauerhaftes Schuldverhältnis. Schließlich verpflichten diese sich durch die Vertragsunterzeichnung dazu, monatlich einen festgelegten Beitrag zu entrichten. Viele Fitnessstudios – darunter auch unsere Kunden – verwenden inzwischen den neuen Webvertrag. Deshalb ist auch für sie die Einrichtung des Kündigungsbuttons zusammen mit allen gesetzlich festgelegten Vorgaben verpflichtend.  

Selbstverständlich integrieren auch wir von agilea den Kündigungsbutton in unserem neuen Webvertrag. Alle Kunden, die den Webvertrag nutzen, erhalten somit die Option zur Integration des Kündigungsbuttons.

Was Du bei der Einrichtung des Kündigungsbuttons beachten musst, erklären wir Dir gern persönlich. Schick uns einfach eine E-Mail oder melde Dich telefonisch bei uns. Hier geht’s zu unseren Kontaktdaten.