Neues Gesetz für Verbraucherverträge

Was jetzt für Mitgliederverträge in Ihrem Fitnessstudio gilt

Sie werden es sicher nur allzu gut kennen: Ihre Mitglieder stehen ratlos am Tresen und stellen Fragen über Laufzeiten, Kündigungen und Verlängerungen ihrer Fitnessstudio Verträge. Dass seit Kurzem ein neues Gesetz für Verbraucherverträge in Kraft getreten ist, macht dieses Szenario nicht unbedingt einfacher.

Jetzt sind Sie gefragt, diese Änderungen verständlich zu kommunizieren und vor allem in Verträge zu integrieren, die ab 1. März 2022 abgeschlossen werden.

Wir haben alle wichtigen Infos zu den neuen Vertragsregelungen parat und helfen Ihnen mit unserer agilea-Software dabei, Ihre Fitnessstudio Verträge der aktuellen Gesetzeslage anzupassen.

Geänderte Kündigungsfristen für Ihre Mitglieder

Die besagte Gesetzesänderung in Verträgen verfolgt das Ziel, Verbrauchern die Kündigung eines Vertrags zu erleichtern.  

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur den Fitnessstudio Vertrag, sondern auch Verträge für Partnerbörsen, Streamingdienste, Smartphones und Co.  

Leider ist es für Sie als Betreiber gar nicht so einfach, einen Überblick im Dschungel der Vertragsklauseln zu behalten. Denn mit dem Beschluss des Gesetzes im letzten Jahr, gab es bis zum Inkrafttreten immer wieder Anpassungen und Änderungen.  

Nun stehen die wichtigsten Gesetzesänderungen von Fitnessstudio Verträgen fest:  

  • Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren weiterhin möglich 
  • Stillschweigende Verlängerung eines Vertragsverhältnisses unwirksam 
  • Neue Kündigungsfrist von einem Monat  

Die Änderungen auf einen Blick – was ist neu?

Kürzere Kündigungsfrist nach automatischer Vertragsverlängerung

Schließt Ihr Mitglied einen neuen Fitnessstudio Vertrag bei Ihnen ab, darf dessen Mindestlaufzeit maximal 24 Monate betragen – ebenso wie bisher. Diese Erstlaufzeit ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft.  

Vergisst Ihr Kunde jedoch, den Vertrag nach Ablauf dieser Laufzeit rechtzeitig zu beenden, kann er seinen automatisch verlängerten Vertrag nun jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.  

Dies bedeutet für Sie, dass Sie immer noch Mitgliedsverträge mit einer Erstlaufzeit von bis zu zwei Jahren ausstellen können. Verlängert sich der Vertrag danach jedoch automatisch, ist nun die Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich (§309 BGB). 

Diese Regelung betrifft allerdings nur Verträge, die ab 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Alte Verträge behalten die Kündigungsfrist von drei Monaten.

Stillschweigende Vertragsverlängerung unzulässig

Wird ein Fitnessstudio Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängerte sich dieser bisher oft automatisch um einen bestimmten Zeitraum – maximal jedoch ein Jahr.  

So ist diese automatische Vertragsverlängerung in Zukunft zwar noch möglich, darf jedoch nur auf „unbestimmte Zeit“ – also ohne feste weitere Laufzeit – stattfinden und muss mit der neuen Kündigungsfrist von einem Monat einhergehen.  

Damit eine solche Verlängerung nicht „stillschweigend“ stattfindet, braucht es unbedingt eine schriftliche Zustimmung Ihrer Mitglieder.  

Bereitstellung eines Kündigungsbuttons

Bieten Sie Ihren Mitgliedern Online-Verträge für Ihr Fitnessstudio an, ist es ab 1. Juli 2022 Pflicht, einen Kündigungs-Button bereitzustellen (§312k BGB) 

Dieser soll sicherstellen, dass Ihre Mitglieder ebenso einfach kündigen, wie sie auch Verträge abschließen können. Nach einem Klick erhalten die ehemaligen Mitglieder eine elektronische Eingangsbestätigung über die Kündigung – beispielsweise per Mail.  

Der Button sollte leicht zugänglich und gut sichtbar in Ihrem Webshop oder im SelfService Portal Ihrer Mitglieder sein. Auch Mitglieder, die einen alten Vertrag haben, müssen diesen ab 1. Juli 2022 über einen Kündigungsbutton unkompliziert beenden können.  

Entscheiden Sie sich für die Verwaltung Ihrer Mitglieder durch unsere Software, ist die Bereitstellung des Kündigungsbuttons schnell und einfach gelöst. 

Was noch gilt:

  • Ein mündlicher Vertragsabschluss (z.B. über das Telefon) ist nicht mehr erlaubt, sondern braucht eine schriftliche Bestätigung.
  • Werbeanrufe sind weiterhin nur mit schriftlicher Einwilligung erlaubt. Diese muss nun jedoch für fünf Jahre aufbewahrt werden.  

Anpassung der Fitnessstudio Verträge – das muss rein

Auf Ihrer To-Do-Liste steht es nun, die Bedingungen neu abgeschlossener Verträge anzupassen. Dies betrifft vor allem die Klausel zur Vertragsverlängerung, welche Sie folgendermaßen verändern können: 

„Die Erstlaufzeit Ihres Vertrags beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.“ 

Fazit: Fairness an erster Stelle

Von den vertraglichen Änderungen profitieren in erster Linie Fitness-Fans, die nun flexibler kündigen können. Auch wenn Sie sich als Betreiber eines Studios mit erhöhtem bürokratischem Aufwand und einer geringeren Bindung Ihrer Mitglieder konfrontiert sehen, hilft es, die Gesetzesänderungen der Fitnessstudio Verträge auch einmal aus Sicht der Verbraucher zu betrachten. 

So sollte es vor allem darum gehen, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und Ihren Mitgliedern ein faires Vertragsverhältnis anzubieten.  

Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Beiträge – all diese Faktoren sollten den Ansprüchen Ihrer Kunden gerecht werden, ohne dass diese das Kleingedruckte akribisch überprüfen müssen.  

Seien Sie offen für individuelle Wünsche und gehen Sie auch einmal Kompromisse ein – beispielsweise, bei einer frühzeitigen Kündigung aufgrund von Krankheit oder Umzug.  

Um treuen Kunden ein Dankeschön für eine lange Vertragslaufzeit anzubieten, können Sie ihnen besondere Vorteile unterbreiten – zum Beispiel durch eine Reduzierung von Monatsbeiträgen, eine kostenfreie Getränke-Flatrate, die Teilnahme an Kursen oder die Nutzung von Sauna und Solarium.   

Das Finden gemeinsamer Lösungen hilft Ihnen, eine vertrauensvolle Basis mit Ihren Kunden aufzubauen. Denn kommen Ihre Mitglieder gern, spielen Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten keine Rolle mehr.  

Auch Sie fühlen sich mit den gesetzlichen Vertragsänderungen überfordert und benötigen Hilfe bei der Erstellung oder Anpassung von Verträgen? Mit nur wenigen Klicks können Sie mit unserer Fitnessstudio Software einen digitalen Vertrag anlegen und alle Daten Ihrer Mitglieder übersichtlich verwalten – und zwar gebündelt in einer Cloud.  

Entdecken Sie jetzt den vollen Umfang unserer Software und treten Sie mit uns in Kontakt. Gern beantworten wir Ihnen alle offenen Fragen oder zeigen Ihnen eine Demo-Version von agilea.